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Die staatliche Fischerprüfung

Wer in Baden-Württemberg oder in anderen Bundesländern die Angelfischerei ausüben will, muss einen Fischereischein besitzen.
 
Voraussetzungen für den Erwerb des Fischereischeines in Baden-Württemberg sind die Teilnahme am anerkannten Vorbereitungslehrgang und die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung (Sachkundenachweis). 
 
Folgende Angelvereine der näheren Umgebung veranstalten solche Vorbereitungslehrgänge:
Die Lehrgänge beginnen im September, die Anmeldung bzw. Vorreservierung sollte jedoch schon frühzeitig (im Juni) erfolgen. Die eigentliche Prüfung findet im November statt.